Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Unsere Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

  • Prozessführung vor den Gerichten (Eheschutz, Scheidung, Abänderung von Scheidungsurteilen, Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, Feststellung Vaterschaft etc.)
  • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Getrenntlebensvereinbarungen und Scheidungskonventionen, Ausarbeitung der entsprechenden Verträge
  • Beratung im Bereich Ehegüterrecht, Errichtung und Beurkundung von Eheverträgen
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Vertretung gegenüber Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Haben Sie eine rechtliche Situation im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht?