Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Unsere Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Prozessführung vor den Gerichten (Eheschutz, Scheidung, Abänderung von Scheidungsurteilen, Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, Feststellung Vaterschaft etc.)
- Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Getrenntlebensvereinbarungen und Scheidungskonventionen, Ausarbeitung der entsprechenden Verträge
- Beratung im Bereich Ehegüterrecht, Errichtung und Beurkundung von Eheverträgen
- Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
- Vertretung gegenüber Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Haben Sie eine rechtliche Situation im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht?