Unsere Anwält:innen bieten eine umfassende und vorausschauende Begleitung von Privatpersonen, Firmen und Institutionen in sämtlichen Rechtsbelangen. Unser Notariat beurkundet insbesondere Testamente, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen sowie Grundstückgeschäfte im Kanton Basel-Landschaft.
Anwält:innen
Assistent:innen
Maura von Heydebrand
Sekretariat
Rahel Oser
Sekretariat
Janine Rogenmoser
Sekretariat
Simge Simsek
Sekretariat
Seit der Gründung 1984 hat sich unsere Kanzlei stetig weiterentwickelt: Heute bieten Ihnen vier Partner zusammen mit den angestellten Anwälten und Juristen vielfältige Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an. Unterstützt werden wir durch unser leistungsfähiges Sekretariat. Wir sind mit den Verhältnissen in der Region Basel bestens vertraut. Dabei werden Fachwissen und langjährige anwaltliche Praxis ergänzt durch Erfahrungen aus unseren nebenamtlichen Tätigkeiten an Gerichten, in Fachkommissionen, Behörden, Unternehmen und in der Sachpolitik.
Unsere Anwälte beraten Sie bei der Erstellung von Vertragsgrundlagen, planen mit Ihnen rechtliche Vorgänge, verwalten als Willensvollstrecker oder Erbenvertreter Nachlässe und bereiten Erbteilungen vor. Sie vertreten Einzelpersonen, Unternehmungen und Gemeinwesen im Zivil- und Strafprozess sowie in Verwaltungsverfahren sowohl vor den kantonalen Gerichten und Behörden als auch vor den Eidgenössischen Instanzen. Unser Notariat kümmert sich um sämtliche Belange der Beurkundung und bietet dabei individuelle Lösungen an.
Advokatur
Zu Beginn eines Mandates sprechen wir mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten. Die Einzelheiten werden im Interesse der Transparenz in einer Honorarvereinbarung festgelegt. Bei uns werden Sie nicht mit unvorhersehbaren Rechnungsbeträgen konfrontiert.
In der Regel rechnen wir unsere Dienstleistungen (für Beratung und Prozessführung) nach Zeitaufwand ab. Die Bandbreite des Stundenansatzes bewegt sich im Schnitt zwischen CHF 220.– und CHF 450.–, in komplexen gewerblichen Streitigkeiten und für Gutachten bis zu CHF 500.–.
Im Einzelfall richtet sich die Honorierung nach der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Klientschaft.
Bei Prozessführungsmandaten kann auch eine Abrechnung gemäss dem anwendbaren staatlichen Tarif erfolgen (z.B. Basel-Landschaft, Basel-Stadt). Die staatlichen Tarife kommen auch zur Anwendung, wenn in einem Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt wird.
Nebst dem Honorar werden die Kanzleiauslagen (Porti, Kopien, Telekommunikation, Reisespesen) und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Notariat
Bei notariellen Dienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft richtet sich das Honorar nach den Bestimmungen der Verordnung über Gebühren der privaten Notariate. In erster Linie ist der Aufwand massgebend, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache, die damit verbundene Verantwortung sowie die persönlichen und finanziellen Verhältnissen der zahlungspflichtigen oder der auftraggebenden Person. Der Stundenansatz bewegt sich zwischen CHF 180.– bis 260.–/h zuzüglich MWST und Kanzleiauslagen.
Staatliche Tarifordnungen