Honorar

Honorar Advokatur

Im Rahmen des kostenlosen telefonischen Erstkontakts analysieren wir Ihre Situation und sprechen mit Ihnen über die zu erwartenden Kosten.

In der Regel rechnen wir unsere Rechtsdienstleistungen (Beratung und Prozessführung) nach Zeitaufwand ab. Wir legen Wert auf Kostentransparenz. Sie werden nicht mit unerwarteten Rechnungsbeträgen konfrontiert.

Der Stundenansatz liegt zwischen CHF 250.– und CHF 350.–, in komplexen gewerblichen Streitigkeiten und für Rechtsgutachten bis CHF 500.–. Im Einzelfall richtet sich das Honorar nach der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache. Bei Prozessführungsmandaten kann auch eine Abrechnung gemäss dem anwendbaren staatlichen Tarif erfolgen (z.B. Basel-Landschaft, Basel-Stadt). Kanzleiauslagen (Porti, Kopien, Telekommunikation, Reisespesen etc.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer werden separat verrechnet.


Honorar Notariat

Bei notariellen Dienstleistungen im Kanton Basel-Landschaft richtet sich das Honorar nach den Bestimmungen der Verordnung über Gebühren der privaten Notariate.

In erster Linie ist der Aufwand massgebend, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und Bedeutung der Sache, die damit verbundene Verantwortung sowie die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der zahlungspflichtigen oder auftraggebenden Person. Der Stundenansatz bewegt sich zwischen CHF 180.– und CHF 260.–/h zuzüglich Mehrwertsteuer und Kanzleiauslagen.

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